Die Polizei darf an bestimmten Orten in der Stadt Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen, sie durchsuchen und auch Gegenständen beschlagnahmen. Dabei werden Menschen oft allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale polizeilich kontrolliert. Aber seit 2021 ist die Polizei verpflichtet, auf Verlangen eine „Kontrollbescheinigung“ auszustellen. Die Betroffenen über ihre Rechte aufzuklären, was sie tun können, wenn sie in so eine Kontrolle geraten und was die „Kontrollbescheinigung“ bringt, hat die AG Antidiskriminierung des Bremer Rates erarbeitet. Ihre Ergebnisse stellen die beiden Sprecherinnen der AG, Aretta Mbaruk und Inessa Ulrich, am 14. Januar 2026 um 19 Uhr im Rahmen der Veranstaltung „Polizeiliche Quittungen: Kontrolle statt Willkür?“ der Grünen im Presseclub im Schnoor vor.
Was tun bei Polizeikontrolle – Besondere Kontrollorte und-bescheinigungen (Download)
© 2025 Bremer Rat. Alle Rechte vorbehalten.
Am Markt 20 • im Gebäude der Bremischen Bürgerschaft (Eingang EuropaPunkt Bremen) • 28195 Bremen
Webseite erstellt von yd media