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Stellungnahme zur Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen

23. Februar 2026
Stellungnahmen

Der Bremer Rat für Teilhabe und Diversität nimmt das Rundschreiben IK 02/26 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Bestürzung zur Kenntnis. Die vollständige Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2026 bedeutet einen massiven Ausschluss für einen Großteil der Menschen im Land Bremen, die ihre Teilhabe in der Gesellschaft stärken möchten.

Betroffen sind unter anderem Asylsuchende, Geduldete, Unionsbürger*innen sowie Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus. Der Zugang zur deutschen Sprache ist für sie eine grundlegende Voraussetzung für Orientierung, Bildung, Beschäftigung und soziale Einbindung.

Bremen ist eine Migrationsgesellschaft. Vielfalt prägt das Zusammenleben in Bremen und in Bremerhaven. Politik für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist daher eine Kernaufgabe öffentlicher Verantwortung. Frühzeitige und verlässliche Sprachförderung bildet dafür die Grundlage.

Die im Rundschreiben benannten Alternativen – Selbstlernangebote oder Selbstzahlung – können qualitätsgesicherte Integrationskurse nicht ersetzen. Wird der Zugang von individuellen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht, entsteht faktisch ein sozial selektiver Zugang zu einem zentralen Instrument gesellschaftlicher Teilhabe.

Sprachförderung ist zugleich Voraussetzung für Bildungszugang und Arbeitsmarktintegration. Verzögerter Erwerb von Deutschkenntnissen verlangsamt Integrationsprozesse und schränkt individuelle Entwicklungschancen ein. Auch für Länder und Kommunen werden sich daraus mittel- und langfristige Folgewirkungen ergeben.

Nachhaltige Integrationspolitik benötigt Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Strukturelle Einschnitte dieser Tragweite gefährden gewachsene Förderstrukturen und untergraben das gemeinsame Ziel einer starken, solidarischen Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund

  • kritisiert der Bremer Rat die vollständige Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG,
  • fordert eine Überprüfung der Entscheidung auf Bundesebene sowie Transparenz hinsichtlich der zugrunde liegenden Steuerungs- und Finanzierungsannahmen,
  • weist auf die integrationspolitischen und gesellschaftlichen Folgewirkungen für Länder und Kommunen hin,
  • spricht sich für eine verlässliche und langfristig abgesicherte Sprachförderstruktur aus.

Der Bremer Rat unterstützt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration darin, die besonderen Belange Bremens in die Länder- und Bund-Länder-Gremien einzubringen.

Sollte das BMI weiterhin an dem Ausschluss zahlreicher Menschen festhalten, möchten wir daran erinnern, dass Bremen sich in der Vergangenheit ausdrücklich dafür eingesetzt und damit geworben hat, allen Menschen im Bundesland den Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen („Alle Menschen sollen Deutsch lernen können“).

Wir erwarten von den politischen Verantwortlichen, dass Bremen auch künftig dafür Sorge tragen wird, allen Menschen in Bremen echte Teilhabechancen zu eröffnen.

Der Bremer Rat wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und steht für einen konstruktiven fachpolitischen Dialog zur Verfügung.

Bremer Rat für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft 



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