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Stellungnahme zum Landesaktionsplan gegen Rassismus

18. September 2026
Stellungnahmen

Wichtiger Schritt, aber noch nicht am Ziel!

Der Bremer Rat für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft begrüßt, dass der Senat am 25. August 2026 einen Landesaktionsplan gegen Rassismus beschlossen hat. Den Auftrag dafür hatte die Bremische Bürgerschaft bereits am 7. Oktober 2020 erteilt. Herausgekommen sind 43 Maßnahmen in elf Handlungsfeldern. Der Bremer Rat war von Anfang an in den Beteiligungsprozess eingebunden, von den Fokusgruppen 2024 bis zu den im März 2026 beschlossenen Eckpunkten. Zufrieden ist er mit dem Ergebnis trotzdem nur zum Teil.

Positiv ist aus Sicht des Bremer Rates für Teilhabe und Diversität vor allem, dass der Plan Rassismus nicht auf Einzelfälle reduziert, sondern auch strukturelle und institutionelle Ursachen benennt, gestützt auf Daten des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors. Richtig war auch, Jugendliche in einem eigenen Prozess zu beteiligen, damit ihre Perspektiven eigenständig zur Geltung kommen. Auch die geplante Landesantidiskriminierungsstelle (LADS), das Antidiskriminierungsgesetz, die Dienstanweisung gegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst und das verbindliche Schutzkonzept an Schulen sind aus Sicht des Bremer Rates die richtigen Instrumente. Dass es bereits eine Stabsstelle Vielfalt und Antidiskriminierung bei der Feuerwehr, einen Landesdekolonisierungsbeirat, ein Kreativlabor für BIPoC-Künstler*innen und Dolmetscherdienste für gewaltbetroffene Frauen und Kinder gibt, zeigt: Es bewegt sich etwas.

Wie wenig gesichert dieser Fortschritt ist, zeigte sich schon einen Tag später. Am 26. August scheiterte im Parlament die Wahl von Devrimsel Deniz Nergiz zur Leiterin der Landesantidiskriminierungsstelle, mit 40 zu 40 Stimmen und einer Enthaltung. Mehrere Abgeordnete der eigenen Koalition stimmten dagegen oder blieben der Sitzung fern. Im Vordergrund der Debatte standen die Kosten von rund 500.000 Euro im Jahr für vier neue Stellen. Eine Neuwahl ist frühestens für September angekündigt. Genau das ist das Problem, vor dem der Bremer Rat seit Jahren warnt: Zentrale Instrumente des Plans stehen auf dem Papier, ihre tatsächliche Einrichtung hängt aber von wechselnden Mehrheiten ab und nicht von einer verbindlichen Zusage.

Der Rat würde es begrüßen, wenn Senat und Koalition zeitnah die Voraussetzungen für eine verlässliche Mehrheit für das Gesetz und die Besetzung der LADS schaffen und hierzu einen konkreten Zeitplan vorlegen.

Auch sonst bleibt der Plan an wichtigen Stellen vage. Für die Umsetzung sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen, die Ressorts sollen die Maßnahmen aus ihren laufenden Haushalten bezahlen. Ideen wie ein Gütesiegel gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder ein Siegel für Unternehmen gegen Rassismus aussehen kann,wurden im Eckpunktepapier deshalb schon zurückgestellt. Es fehlt zudem eine verbindliche Beteiligungsstruktur für die Umsetzung: Ein Beirat gegen Rassismus wird laut Eckpunktepapier lediglich geprüft, nicht beschlossen.

Der Bremer Rat fordert einen festen Sitz mit Stimmrecht bei der jährlichen Umsetzungskontrolle und der Evaluation nach drei Jahren, anstatt lediglich eine Rolle als Empfänger von Berichten. Und es fehlt eine eigene, niedrigschwellige Meldestelle für Betroffene in Bremen. Der Bremer Rat setzt sich seit 2021 für eine behördenübergreifende Antirassismusbeauftragte mit mindestens zwei Vollzeitstellen, ähnlich wie es sie bei der Frauenbeauftragten gibt, ein. Ohne eine solche Stelle fehlen Anlaufstellen für Betroffene und verlässliche Zahlen für den Rassismusmonitor selbst.

Offen bleiben aus Sicht des Rates auch zwei ältere Forderungen. Im Gesundheitswesen bleibt es bei Fortbildungen und Sprachmittlung, ein eigenes Referat für Armut, Migration und Gesundheit ist weiterhin nicht vorgesehen. Weiterhin soll eine Diversitätsvorgabe für den Medienrat erst bei der nächsten Novellierung des Landesmediengesetzes geprüft werden.

Der Bremer Rat steht zu dem Landesaktionsplan und zu seiner Mitarbeit an der Umsetzung. Damit daraus mehr wird als ein gutes Papier, fordert er:

  1. Der Senat muss für Gesetz und Besetzung der Landesantidiskriminierungsstelle jetzt eine verlässliche Mehrheit sichern und einen konkreten Termin nennen, statt es bei einem weiteren Anlauf ohne Zeitplan zu belassen.
  2. Die 43 Maßnahmen brauchen eigenes Geld in den Haushalten der Ressorts. Ohne zusätzliche Mittel bleiben aktuell zurückgestellte Vorhaben wie die Diskriminierungssiegel für den Wohnungsmarkt und Unternehmen auf der Strecke.
  3. Der Bremer Rat und andere Organisationen von Betroffenen müssen mit Sitz und Stimmrecht in ein festes Gremium eingebunden werden, das die jährliche Umsetzungskontrolle und die Evaluation nach drei Jahren begleitet, statt nur die fertigen Berichte zu bekommen.
  4. Bremen braucht eine eigene, leicht erreichbare Meldestelle, bei der Betroffene rassistische Vorfälle unabhängig von Polizei und Verwaltung melden können, so wie es der Bremer Rat bereits seit 2021 fordert.

Senat und Bürgerschaft können dabei weiterhin auf die Mitarbeit des Bremer Rates zählen.

Vorstand des Bremer Rats für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft



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