Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.bremer-rat.de/ veröffentlichten Webauftritt des Bremer Rats für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft.
Dieses Angebot ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der die Zentralstelle für barrierefreie am 24.07.25 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überwachung (kleine Auswahl an Prüfkriterien der rechtlich verankerten Norm EN 301 549).
Das Angebot ist insgesamt nicht barrierefrei. Es wird bis Ende des Jahres 2026 komplett überarbeitet in Hinblick auf Barrierefreiheit.
Diese Erklärung wurde am 30.10.2025 erstellt.
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: bremer.rat@soziales.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
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